SCHUTZ VON MINDERJÄHRIGEN
Im Objekt gelten die Standards zum Schutz Minderjähriger, die im Gesetz vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Familien- und Vormundschaftsgesetzes sowie einiger anderer Gesetze (Dz.U. 2023 Nr. 1606) beschrieben sind. Deshalb bitten wir bei der Anmeldung im Objekt um Vorlage eines Ausweisdokuments des Kindes oder eines anderen Dokuments, das bestätigt, dass die erwachsene Person berechtigt ist, die Aufsicht über das Kind im Objekt auszuüben (Vollmacht der Eltern oder gerichtlicher Beschluss).