SCHUTZ VON MINDERJÄHRIGEN
Im Haus gelten die Schutzstandards für Minderjährige, die im Gesetz vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Familien- und Vormundschaftsgesetzes sowie einiger anderer Gesetze (Gesetzblatt 2023, Pos. 1606) festgelegt sind. Daher bitten wir bei der Anmeldung im Haus um Vorlage eines Ausweises des Kindes oder eines anderen Dokuments, das bestätigt, dass die erwachsene Person das Recht hat, die Aufsicht über das Kind im Haus zu führen (Vollmacht der Eltern des Kindes oder Gerichtsbeschluss).